Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Verbraucherinsolvenz. Insbesondere wenn Sie darüber nachdenken in Zukunft mittels eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Befreiung von Ihren Verbindlichkeiten zu erlangen, beraten wir Sie gerne bezüglich der Voraussetzungen und der Vor- und Nachteile des Verfahrens für Sie, sofern der normale Weg über die Schuldnerberatung für Sie zu umständlich und langwierig ist.

Falls Sie sich für eine solche Beratung interessieren, können Sie hinter folgenden Link eine kostenlose online-Vorababfrage starten, die erste Fragen bereits klären könnte. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Daten am Schluss der Abfrage an uns zu übermitteln, sofern Sie eine (kostenpflichtige) individuelle Beratung oder Antragstellung wünschen.

Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Insolvenzverwalter durch das Gericht bestimmt. Sie können also nicht festlegen, dass wir Ihre Insolvenzverwaltung durchführen. Falls sich jedoch Fragen innerhalb Ihrer Insolvenzverwaltung oder danach ergeben, können wir allerdings dennoch beratend tätig werden. Ihr Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Anwalt.

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